bekanntmachung 85/2025

Verkehrsregelung Schelmenmarkt

Verkehrsregelung anlässlich des Schelmenmarktes 

Anlässlich des Schelmenmarktes vom 10. bis 13. Oktober 2025 werden in der Innenstadt verschiedene Straßen für den Durchgangsverkehr gesperrt. Es sind die Bereiche Obermarkt, Untermarkt, Am Ziegelturm, Im Ziegelhaus, Parkplatz Escher und Bleiche, Uferweg, Seestraße betroffen.

Die L 3333 (Frankfurter Straße – Berliner Straße – Barbarossastraße) wird ab Freitag, 10.10.2025, 19.00 Uhr bis Sonntag, 12.10.2025, 21.00 Uhr für den Verkehr voll gesperrt. Die Zufahrt von Osten bis zum Parkhaus Stadtmitte ist gewährleistet.

Mit den Aufbauarbeiten wird in der Vorwoche des Schelmenmarktes begonnen. Es kann dadurch zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen.
Die offizielle Absperrung erfolgt ab Mittwoch, 08. Oktober 2025, für den Bereich Im Ziegelhaus (L 2306), sofern die Verkehrsverhältnisse dies zulassen.

Für die Absperreinrichtungen durch Pfosten haben Polizei, Freiw. Feuerwehr, Rotes Kreuz und der städt. Betriebshof Schlüssel und können notfalls die Absperrungen für besondere Fälle öffnen.

Bereiche, die mit Z. 283 StVO (absolutes Haltverbot) versehen sind, müssen unbedingt freigehalten werden. Bei Zuwiderhandlungen werden die Kraftfahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt.

Ich bitte die Bevölkerung um Beachtung dieser Bekanntmachung und Verständnis für die Verkehrseinschränkungen vor und während der Markttage. Bitte benutzen Sie die Parkmöglichkeiten im Parkhaus „Stadtmitte“ und die Parkplätze im Bereich Schulen/Sportanlage/Hallenbad.

In der Altstadt sind keine Parkmöglichkeiten vorhanden bzw. den Anwohnern vorbehalten.

Gelnhausen, 29.09.2025

Der Bürgermeister
der Barbarossastadt Gelnhausen
-Straßenverkehrsbehörde-
gez. Christian Litzinger