- Tourismus
- Rathaus & Politik
- Leben & Wohnen
- Freizeit & Kultur
- Wirtschaft, Handel & Gewerbe
Bekanntmachung 24/2025
Wirtschaftsplan Hallenbad beschlossen
Wirtschaftsplan 2025
des Zweckverbandes „Hallenschwimmbad Mittleres Kinzigtal“
Der von der Verbandsversammlung am 04.12.2024 beschlossene Festsetzungsbeschluss über den Wirtschaftsplan 2025 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Aufgrund der §§ 5 und 21 der Verbandssatzung in Verbindung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften, hat die Verbandsversammlung am 04.12.2024 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
§ 1
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wird wie folgt festgesetzt:
im Erfolgsplan auf
Erträge 1.642.320,00 €
Aufwendungen 1.642.320,00 €
im Vermögensplan auf
Einnahmen 456.500,00 €
Ausgaben 456.500,00 €
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kontokorrentkredite, die im Wirtschaftsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 0,00 € festgesetzt.
§ 5
Es gilt die von der Verbandsversammlung am 04.12.2024 beschlossene Stellenübersicht.
§ 6
Die Umlagen, die gemäß § 17 der Satzung von den Verbandsmitgliedern zu erheben sind, werden für das Wirtschaftsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
Stadt Gelnhausen 466.922,00 €
Gemeinde Gründau 290.648,00 €
Gemeinde Linsengericht 194.750,00 €
Umlagen insgesamt: 952.320,00 €
Gelnhausen, den 13.12.2024 Zweckverband „Hallenschwimmbad
Mittleres Kinzigtal“
Der Verbandsvorstand
Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme vom 03.03.2025 bis einschließlich 14.03.2025 während der Dienststunden des Rathauses Gelnhausen, Gebäude Obermarkt 24, Zimmer 401, öffentlich aus.
Gelnhausen, den 20.02.2025 gez. Helfrich
(Verbandsvorsteher)