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Bekanntmachung 21/2026
Gebührenordnung für das Stadtarchiv
Gebührenordnung für das Stadtarchiv der Stadt Gelnhausen
Gemäß § 5 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 7.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915) und §§ 1 bis 5a, 9 und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) i.d.F. vom 24.03.2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 247), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gelnhausen am 11.02.2026 folgende Gebührenordnung beschlossen:
§ 1 Gebührenverzeichnis
Allgemeine Gebühren
1.1. Schriftliche oder mündliche Beratung und Auskunftserteilung
ohne Inanspruchnahme von Archivalien, Literatur usw. kostenfrei
1.2. Schriftliche oder mündliche Beratung und Auskunftserteilung
unter Inanspruchnahme von Archivalien, Literatur usw. nach
Zeitaufwand je angefangene ½ Stunde 30,00 €
1.3. Anfertigung von Abschriften und Übersetzungen aus Archivgut
nach Zeitaufwand, je angefangene ½ Stunde 30,00 €
1.4. Beglaubigungen, je Urkunde (bis 10 Seiten) 5,00 €
jede weitere Seite 0,60 €
2. Gebühren für Anfertigung von Reproduktionen
2.1. Fotokopien (digital oder analog) von Archivgut, je Kopie 0,50 €
2.2. Digitale Reproduktionen von Archivgut, je Aufnahme 0,50 €
2.3. Ausdruck von digitalen Reproduktionen, je Blatt 0,50 €
2.4.Übersendung von Kopien und Reproduktionen, je Auftrag 5,00 €
Hinweis: Nutzungs- und Verwertungsrechte an Archivalien, die noch urheberrechtlichem Schutz unterliegen, sind ggf. von den Nutzerinnen und Nutzern selbst einzuholen.
§ 2 Sonstige Auslagen
Unbeschadet der nach § 1 dieser Gebührenordnung festzusetzenden Gebühren haben der Nutzer bzw. die Nutzerin dem Stadtarchiv die entstehenden Auslagen zu ersetzen.
§ 3 Verzicht auf die Gebührenerhebung in besonderen Fällen
Bei der Nutzung von Archivgut für wissenschaftliche, ortsgeschichtliche oder Unterrichtszwecke kann das Stadtarchiv auf die Erhebung von Gebühren nach § 1, Position 1.2.–1.4. dieser Gebührenordnung verzichten.
§ 4 In-Kraft-Treten
Die Gebührenordnung tritt am 01.03.2026 in Kraft.
Gelnhausen, den 20.02.2026
Magistrat der Barbarossastadt Gelnhausen, Bürgermeister Christian Litzinger
