- Tourismus
- Rathaus & Politik
- Leben & Wohnen
- Freizeit & Kultur
- Wirtschaft, Handel & Gewerbe
Bekanntmachung 15/2026
Wirtschaftsplan Hallenbad
Wirtschaftsplan 2026
des Zweckverbandes „Hallenschwimmbad Mittleres Kinzigtal“
Aufgrund der §§ 5 und 21 der Verbandssatzung in Verbindung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften, hat die Verbandsversammlung am 15. Dezember 2025 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
§ 1
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird wie folgt festgesetzt:
im Erfolgsplan auf
Erträge 1.733.420,00 €
Aufwendungen 1.733.420,00 €
im Vermögensplan auf
Einnahmen 699.000,00 €
Ausgaben 699.000,00 €
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen im Vermögensplan erforderlich ist, wird für 2026 auf 300.000 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kontokorrentkredite, die im Wirtschaftsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 0,00 € festgesetzt.
§ 5
Es gilt die von der Verbandsversammlung am 15.12.2025 beschlossene Stellenübersicht.
§ 6
Die Umlagen, die gemäß § 17 der Satzung von den Verbandsmitgliedern zu erheben sind, werden für das Wirtschaftsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:
Stadt Gelnhausen 514.460,00 €
Gemeinde Gründau 321.760,00 €
Gemeinde Linsengericht 212.200,00 €
Umlagen insgesamt: 1.048.420,00 €
Gelnhausen, den 15.12.2025
Zweckverband „Hallenschwimmbad Mittleres Kinzigtal“
Der Verbandsvorstand
gez. Markus Kern
(Verbandsvorsteher)
Der vorstehende Festsetzungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 des Festsetzungsbeschlusses ist erteilt. Sie enthält folgenden Wortlaut:
Hiermit erteile ich gemäß der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 25.02.1952 in der aktuell gültigen Fassung dem Zweckverband Hallenschwimmbad Mittleres Kinzigtal die Genehmigung
- zur Aufnahme des in § 2 des Festsetzungsbeschlusses des Zweckverbandes „Hallenschwimmbad Mittleres Kinzigtal“ für das Wirtschaftsjahr 2026 vorgesehenen Gesamtbetrags an Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 300.000 € (in Worten: Dreihunderttausend Euro) gemäß § 115 Abs. 1 und 3 HGO i. V. m. § 103 Abs. 2 HGO.
Gelnhausen, den 04. Februar 2026 Main-Kinzig-Kreis gez. Dill (Verwaltungsoberrat)
Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.03.2026 bis einschließlich 13.03.2026 während der Dienststunden des Rathauses Gelnhausen, Gebäude Obermarkt 24, Zimmer 407, öffentlich aus.
Gelnhausen, den 17.02.2026 gez. Markus Kern
(Verbandsvorsteher)
