bekanntmachung 128/2024

Änderungssatzung 2024 zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Gelnhausen

Änderungssatzung 2024 zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Gelnhausen

 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gelnhausen hat in ihrer Sitzung vom 09.10.2024 diese Änderungssatzung zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Gelnhausen vom 21.07.2023 beschlossen, die auf folgende Rechtsgrundlagen gestützt wird:

Aufgrund der § § 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBI S. 90,93), der §§ 1 bis 6 a und 9, 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben v. 24.03.2013 (GVBl. I S. 134) zuletzt geändert Artikel 4 des Gesetzes vom 20.07.2023 (GVBl. S. 582) und des § 40 der Friedhofsordnung der Stadt Gelnhausen vom 03.05.2023 hat die Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung vom 09.10.2024 für die Friedhöfe der Stadt Gelnhausen folgende Änderungen der Friedhofsgebührenordnung beschlossen:

 1.         Nach § 7a wird folgender § 7b eingefügt:

 II Gebühren - § 7 b Muslimische Bestattungen

Grundsätzlich gelten für alle Bestattungen die Regelungen der Friedhofssatzung der Stadt Gelnhausen in ihrer aktuellen Fassung.

 Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

 

 Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

 Gelnhausen, den 23.12.2024

 Magistrat der Barbarossastadt Gelnhausen

Christian Litzinger, Bürgermeister