Bekanntmachung 129/2024

Abbrennen von Feuerwerk

Abbrennen von Feuerwerk

Altstadt- und Dorfkernbereiche

Das Ordnungsamt der Barbarossastadt Gelnhausen weist darauf hin, dass aufgrund der Ergänzung in § 23 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten ist. Die Änderung ist seit 1.10.2009 in Kraft und bundesweit gültig.

Die Stadt Gelnhausen legt einen Mindestabstand von 200 Metern zu diesen Gebäuden fest – das gilt sowohl für die Kernstadt als auch für die Stadtteile, in denen Fachwerkhäuser stehen.

Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, dass es ebenfalls landesweit verboten ist, Himmelslaternen -Lampions mit einer Flamme- aufsteigen zu lassen.

Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und appellieren an die Vernunft jeden einzelnen Bürgers.

Gelnhausen, 20.12.2024                                     

Der Bürgermeister

der Barbarossastadt Gelnhausen

-örtliche Ordnungsbehörde-

i. A. Schmucker