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Bekanntmachung 129/2024
Abbrennen von Feuerwerk
Abbrennen von Feuerwerk
Altstadt- und Dorfkernbereiche
Das Ordnungsamt der Barbarossastadt Gelnhausen weist darauf hin, dass aufgrund der Ergänzung in § 23 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten ist. Die Änderung ist seit 1.10.2009 in Kraft und bundesweit gültig.
Die Stadt Gelnhausen legt einen Mindestabstand von 200 Metern zu diesen Gebäuden fest – das gilt sowohl für die Kernstadt als auch für die Stadtteile, in denen Fachwerkhäuser stehen.
Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, dass es ebenfalls landesweit verboten ist, Himmelslaternen -Lampions mit einer Flamme- aufsteigen zu lassen.
Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und appellieren an die Vernunft jeden einzelnen Bürgers.
Gelnhausen, 20.12.2024
Der Bürgermeister
der Barbarossastadt Gelnhausen
-örtliche Ordnungsbehörde-
i. A. Schmucker