Bekanntmachung 126/2024

Nachrücker Stadtverordnete

Herr Karlheinz Stadler, Bachstraße 9, 63571 Gelnhausen ist mit Ablauf des 30.11.2024 als Vertreter der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) aus der Stadtver-ordnetenversammlung der Stadt Gelnhausen durch Verzicht ausgeschieden.

Die Nachrücker Elfriede Günther und Eugen Glöckner haben das Mandat nicht angenommen.

Aufgrund des § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird hiermit festgestellt, dass Herr Torsten Woestendiek, An den Fischeräckern 14, 63571 Gelnhausen als Ersatzperson der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) in die Stadtverordnetenversammlung einrückt.

Gegen diese Entscheidung können nach § 27 des Kommunalwahlgesetzes

a) jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes (Barbarossastadt Gelnhausen)

b) der Vertreter, dessen Ausscheiden nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 zu prüfen ist

c) die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung Einspruch erheben, wenn sie die Entscheidung über der Feststellunggemäß § 25 des Kommunalwahlgesetzes für erforderlich halten.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Barbarossastadt Gelnhausen, Obermarkt 7, 63571 Gelnhausen einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.

Gelnhausen, 11.12.2024

gez. Metzler, Wahlleiter