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Bekanntmachung 115/2024
Korrektur
Planfeststellung gemäß § 33 Hessisches Straßengesetz (HStrG) i. V. m. §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG);
Beseitigung des Bahnüberganges der Kreisstraße K 904 mit Neubau eines straßenbegleitenden Geh- und Radweges in der Stadt Gelnhausen, Stadtteile (ST) Hailer und Meerholz, Main-Kinzig-Kreis, inklusive einer landschaftspflegerischen Ersatzmaßnahme in Langenselbold, Main-Kinzig-Kreis;
Ergänzende Öffentlichkeitsbeteiligung aufgrund von Änderungen des ausgelegten Planes
hier: Korrektur der Bekanntmachung vom 18. November 2024
Mit ortsüblicher Bekanntmachung vom 18. November 2024, veröffentlicht in der „Gelnhäuser Neue Zeitung“, wurde auf das Ende der Äußerungsfrist am 19. Januar 2025 hingewiesen. Aufgrund eines Fehlers im Bekanntmachungstext erfolgt folgende Korrektur:
- Alle, deren Belange durch die Änderungen berührt werden, können sich bis zum 20. Januar 2025 (maßgeblich ist der Tag des Eingangs, nicht das Datum des Poststempels) beim Regierungspräsidium Darmstadt (Anhörungsbehörde), Dezernat III 33.1, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt (Postanschrift: Regierungspräsidium Darmstadt, 64278 Darmstadt) oder bei den Städten Gelnhausen und Langenselbold schriftlich oder zur Niederschrift zu den Planänderungen äußern und Einwendungen erheben (Äußerungsfrist).
Ansonsten behält die Bekanntmachung vom 18. November 2024 ihre Gültigkeit.
Darmstadt, den 21. November 2024 Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat Verkehrsinfrastruktur
Straße und Schiene
RPDA - Dez. III 33.1-66 a 04.04/1-2022
Wird bekannt gemacht:
Im Auftrag: T. Amend, Hoch-Tiefbauamt, Stadtverwaltung Gelnhausen