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Leitfaden
Wie wird gewählt? Ein kleiner Leitfaden
Bei Kommunalwahlen wird - sofern mindestens zwei Listen zugelassen werden - nach den Grundsätzen einer mit Elementen der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat in diesem System so viele Stimmen wie Sitze in der zu wählenden Körperschaft zu vergeben sind. Die Stimmen dürfen einzeln oder gehäuft (Kumulieren) an Bewerberinnen und Bewerber, auch aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Panaschieren), vergeben werden. Möglich ist es auch, Wahlvorschläge unverändert anzunehmen, einzelne Bewerberinnen und Bewerber aus einem Wahlvorschlag zu streichen oder die verschiedenen Stimmenabgabemöglichkeiten zu kombinieren.
Fragen und Antworten:
Wie viele Stimmen habe ich?
Bei der Wahl der Stadtverordnetenversammlung in Gelnhausen haben Sie so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind: 37 Stimmen. Die genaue Zahl steht aber auch auf Ihrem Stimmzettel.
Wichtig: Sie dürfen nicht mehr Stimmen vergeben, als auf dem Stimmzettel angegeben sind. Also nur maximal 37.
Was bedeutet „Kumulieren“?
Kumulieren heißt: Sie können einer Kandidatin oder einem Kandidaten bis zu drei Stimmen geben.
Beispiel: Sie möchten eine bestimmte Person besonders unterstützen? Dann dürfen Sie bei diesem Namen bis zu drei Kreuze machen.
Was bedeutet „Panaschieren“?
Panaschieren heißt: Sie können Ihre Stimmen auf Kandidatinnen und Kandidaten verschiedener Parteien oder Wählergruppen verteilen.
Beispiel: Sie geben zwei Stimmen einer Person von Liste A und eine Stimme einer Person von Liste B. Sie können also Stimmen über mehrere Listen hinweg verteilen; dabei ist im Rahmen der maximalen Stimmanzahl eine freie Kombination möglich.
Welche Möglichkeiten habe ich insgesamt?
Sie können
- einer gesamten Liste alle Stimmen auf einmal geben (ein Kreuz oben bei der Liste)
- einzelnen Personen Stimmen geben
- Personen bis zu drei Stimmen geben (kumulieren)
- Stimmen auf verschiedene Listen verteilen (panaschieren)
- Liste und Einzelstimmen kombinieren
Wichtig: Wenn Sie einer Liste ein Kreuz geben und zusätzlich Einzelstimmen vergeben, zählen nur Ihre individuell vergebenen Stimmen.
Wann ist mein Stimmzettel ungültig?
Ihr Stimmzettel ist ungültig, wenn:
- Sie mehr Stimmen vergeben als erlaubt
- der Wählerwille nicht eindeutig erkennbar ist
- Sie den Stimmzettel mit Zusätzen oder Kommentaren versehen
