Bitte Termine vereinbaren

Persönliche Vorsprachen im Standesamt sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte wenden Sie sich per E-Mail an standesamt@gelnhausen.de oder telefonisch an die Sachbearbeiter:innen oder die Infothek unter 06051 830-0.

Neues Namensrecht

Neues Namensrecht

Zum 1. Mai 2025 ist das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts in Kraft getreten. Mit dem Gesetz werden zahlreiche neue Möglichkeiten der Namensführung für Ehegatten bzw. Lebenspartner sowie für Kinder und zur Namensänderung geschaffen.
Beachten Sie bitte, dass das Gesetz grundsätzlich für Personenstandsfälle (zum Beispiel Geburt, Eheschließung) gilt, die sich ab dem 01.05.2025 ereignen. Eine Anpassung der bestehenden Familiennamen an das neue Recht ist jedoch in vielen Fällen ebenfalls vorgesehen. Zur Abgabe einer namensrechtlichen Erklärung ist in der Regel die persönliche Vorsprache beim Standesamt erforderlich. Abhängig von den individuellen Verhältnissen ist ggf. die Zustimmung von weiteren Personen zu einer Namenserklärung erforderlich. 
Der Bundesverband der deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V. stellt auf seiner Homepage einen Namenskonfigurator zur Verfügung, bei dem die verschiedenen Möglichkeiten des Namens konfiguriert werden können.
Gerne können sie uns bei weiteren Fragen zum neuen Namensrecht per E-Mail an standesamt@gelnhausen.de kontaktieren.

Zum besseren Verständnis bieten wir Ihnen zum neuen Namensrecht zwei Erklärvideos an (Sie verlassen damit unsere Seite und werden zu youtube weitergeleitet) sowie eine Broschüre zum Herunterladen:
Ehenamensrecht
Kindesnamensrecht


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Standesamt Gelnhausen