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bekanntmachung 87/2025
Nachrücker in der Stadtverordnetenversammlung
Ersatzbestimmung für ein Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gelnhausen
Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG)
Herr Jakob Mähler, Breslauer Straße 16, 63571 Gelnhausen ist mit Ablauf des 31.07.2025 als Vertreter der Partei Bündnis 90/Die Grünen aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gelnhausen durch Verzicht ausgeschieden.
Nach § 34 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Aufgrund des § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird hiermit festgestellt, dass Herr Dr. Armin Sohns, Leipziger Straße 49, 63571 Gelnhausen als Ersatzperson der Partei Bündnis 90/Die Grünen in die Stadtverordnetenversammlung nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Barbarossastadt Gelnhausen, Obermarkt 7, 63571 Gelnhausen einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.
Gelnhausen, 30.09.2025
gez. Metzler, Wahlleiter