bekanntmachung 83/2025

Regionalplan Südhessen

Öffentliche Bekanntmachung der Barbarossastadt Gelnhausen

Bekanntmachung Nr. 83-2025

Nachfolgende Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Darmstadt und des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, wird hiermit gemäß § 8 der Hauptsatzung vom 16.03.2022, in Kraft getreten am 30.03.2022 veröffentlicht.

Gelnhausen, 23. September 2025                                                             Der Magistrat

                                                                                               der Barbarossastadt Gelnhausen

                                                                                               gez. Christian Litzinger

 

Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Darmstadt und des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain

Offenlage nach dem Raumordnungsgesetz (ROG) 2008 und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach dem Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen der Aufstellung des Regionalplans Südhessen und Regionalen Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main

Die Verbandskammer des Regionalverbands FrankfurtRheinMain hat am 2. Juli und die Regionalversammlung Südhessen am 4. Juli 2025 den Entwurf / Vorentwurf 2025 des Regionalplans Südhessen und Regionalen Flächennutzungsplans für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main (zuvor Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan FrankfurtRheinMain gebilligt und beschlossen, die Beteiligung nach dem Raumordnungsgesetz 2008 einzuleiten und – gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuchs – die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig zu beteiligen.

Der Regionalplan Südhessen dient der Steuerung der räumlichen Entwicklung. Er macht Vorgaben für die Raumnutzung und setzt damit den planerischen Rahmen für die räumliche Entwicklung in Südhessen. Der Regionale Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan steuert die beabsichtigte Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main.

Der Regionalplan Südhessen und Regionale Flächennutzungsplan für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main soll für die Planungsregion Südhessen gelten, welche dem Regierungsbezirk Darmstadt entspricht. Planungsregion und Regierungsbezirk umfassen die kreisfreien Städte Darmstadt, Frankfurt am Main, Offenbach am Main und Wiesbaden sowie die Landkreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Hochtaunuskreis, Main-Kinzig- und Main-Taunus-Kreis, den Odenwaldkreis sowie den Kreis Offenbach, den Rheingau-Taunus- und den Wetteraukreis.

Für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main übernimmt der Regionalplan Südhessen zugleich die Funktion eines gemeinsamen Flächennutzungsplans nach § 204 BauGB. Der Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main ist in § 2 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main (MetropolG) definiert und umfasst das Gebiet

  • der kreisfreien Städte Frankfurt am Main und Offenbach am Main, der Städte und Gemeinden in den Landkreisen Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis und Offenbach
  • der Städte Bruchköbel, Hanau, Langenselbold, Maintal, Nidderau und Gemeinden Erlensee, Großkrotzenburg, Hammersbach, Neuberg, Niederdorfelden, Rodenbach, Ronneburg, Schöneck im Main-Kinzig-Kreis,
  • der Städte Bad Nauheim, Bad Vilbel, Butzbach, Florstadt, Friedberg (Hessen), Karben, Münzenberg, Niddatal, Reichelsheim (Wetterau), Rosbach v. d. Höhe und Gemeinden Ober-Mörlen, Rockenberg, Wölfersheim, Wöllstadt im Wetteraukreis
  • der Städte Groß-Gerau, Kelsterbach, Mörfelden-Walldorf, Raunheim, Rüsselsheim und Gemeinden Bischofsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Nauheim im Landkreis Groß-Gerau.
  • der beigetretenen Kommunen Echzell, Glauburg, Limeshain, Nidda und Ranstadt im Wetteraukreis.

Der Entwurf / Vorentwurf 2025 des Regionalplans Südhessen und Regionalen Flächennutzungsplans für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main besteht aus den folgenden Teilen:

  • Gemeinsamer Textteil für den Regionalplan Südhessen und Regionalen Flächennutzungsplan für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main
  • Plankarte: drei Teilkarten der Planungsregion Südhessen im Maßstab 1:100.000 sowie ein Legendenblatt, ergänzend dargestellt ist die Karte des Regionalen Flächennutzungsplans
  • Legende zum Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) – Karten 1 bis 4
  • Karte 1 zum RegFNP – Bauleitplanerische Inhalte und Regionalplanerische Festlegungen – zu je 20 Kartenblättern im Maßstab 1:25.000
  • Erläuterungen zur Karte 2 zum RegFNP – Darstellungen landschaftsplanerischer Ziele und Maßnahmen
  • Karte 2 zum RegFNP – Darstellungen landschaftsplanerischer Ziele und Maßnahmen – zu je 20 Kartenblättern im Maßstab 1:25.000
  • Karte 3 zum RegFNP – Rechtliche Bindungen – zu je 20 Kartenblättern im Maßstab 1:25.000
  • Umweltbericht zum Regionalplan Südhessen
  • Vorläufiger Umweltbericht zum Regionalen Flächennutzungsplan
  • Karte 4 zum RegFNP – Ergebnis der Umweltprüfung der Einzelplanungen und der Natura 2000-Prognose – als Anlage zum Umweltbericht zu je 20 Kartenblättern im Maßstab 1:25.000

Der Entwurf / Vorentwurf 2025 des Regionalplans Südhessen und Regionalen Flächennutzungsplans für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main liegt entsprechend den Vorgaben des Hessischen Landesplanungsgesetzes sowie des Baugesetzbuchs in der Zeit vom 29. September 2025 bis zum 28. November 2025 bei den folgenden Dienststellen und Verwaltungen öffentlich aus und kann dort während der jeweiligen genannten Bürozeiten eingesehen werden:

  • Regierungspräsidium Darmstadt, Zi. C.3.034 (Wilhelminenhaus), Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt; Mo-Do 8:00-16:30 Uhr und Fr 8:00-15:00 Uhr
  • Regionalverband FrankfurtRheinMain, Empfang im Erdgeschoss, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main; Mo-Do 9:00-17:00 Uhr und Fr 9:00-13:00 Uhr

und in den Diensträumen der Kreisverwaltungen und Landratsämter

  • Bergstraße, Anmeldung/Bürgerservice im EG, Graben 15, 64646 Heppenheim; Mo-Mi 8:00 - 12:00 Uhr; Do 8:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr; Fr 8:00-12:00 Uhr
  • Darmstadt-Dieburg, Kreishaus Dieburg, Raum 3201, Albinistraße 23, 64807 Dieburg; Mo-Do 9:00-13:00 Uhr; Anmeldung im Haus: Servicestelle; Telefonische Voranmeldung erbeten (06151/881-1093)
  • Groß-Gerau, Fachdienst Regionalentwicklung und Mobilität, Wilhelm-Seipp-Straße 4, 64521 Groß-Gerau; Termine nur nach Vereinbarung (06152/989-593 oder -564)
  • Hochtaunuskreis, Nehringstraße 2, 1. OG, 61352 Bad Homburg v.d.H.; Di und Do 9:00-15:00 Uhr nur nach Vereinbarung (06172/999-6008)
  • Main-Kinzig-Kreis, Amt 65 Zentrale Dienste, Gebäude A / Empfang Bürgerportal, Barbarossastraße 24, 63571 Gelnhausen; Mo-Mi 8:00-16:00 Uhr; Do 8:00-18:00 Uhr; Fr 8:00-13:00 Uhr
  • Main-Taunus-Kreis, Hauptamt, Kundenservice, Am Kreishaus 1-5, 65719 Hofheim; Mo-Mi 7:30-16:30 Uhr; Do 7:30-18:00 Uhr; Fr 7:30-13:30 Uhr
  • Offenbach, Kreisverwaltung Offenbach, Fachdienst 63, 3. Stock, 3.D.28 Frau Lorenz, Werner-Hilpert-Straße 1, 63128 Dietzenbach; Di-Fr 8:00-13:30 Uhr; Mi und Fr bei Frau Kowatsch melden, Zi. 3.D.30
  • Odenwaldkreis, Kreisausschuss des Odenwaldkreises, Kreisverwaltung Odenwaldkreis, Haus der Energie, Erdgeschoss, Besprechungsraum nach Haupteingang, rechts, Helmholzstraße 1, 64711 Erbach; Mo-Mi 8:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr; Do 8:00-12:00 Uhr und 13:00-17:30 Uhr, Fr 8:00-13:00 Uhr; Terminvereinbarung wird empfohlen (06062/70-370 oder 06062/6014-3700; 06062/70-368 oder 06062/6014-3680)
  • Rheingau-Taunus-Kreis, Kreisverwaltung, Fachdienst IV.3 Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung und Kreisstraßen, Zi 1.221, Heimbacher Straße 7, 65307 Bad Schwalbach; Mo-Do 9:00-11:00 Uhr und 14:00-15:00 Uhr, Fr 9:00-11:00 Uhr
  • Wetteraukreis, Fachdienst Kreisentwicklung, Raum 12, Homburger Straße 17,

61169 Friedberg; Mo-Do 9:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr; Fr 9:00-12:00 Uhr; Interessierte bitte unbedingt am Empfang anmelden

sowie bei den Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte

  • Wissenschaftsstadt Darmstadt, Stadtplanungsamt, Stadthaus West, 2. OG, Zi 2.02, Mina-Rees-Straße 12, 64295 Darmstadt; Mo-Do 8:00-16:00 Uhr; Fr 8:00-12:00 Uhr
  • Frankfurt am Main, Stadtplanungsamt, Atrium, Kurt-Schumacher-Str. 10, 60311 Frankfurt am Main; Mo-Fr 8:30-18:00 Uhr
  • Offenbach am Main, Hauptamt, Rathaus, OG 15, (Auslageraum), Berliner Straße 100; 63065 Offenbach am Main; Mo, Di, Do 8:00-12:00 Uhr; Mi 8:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr
  • Landeshauptstadt Wiesbaden, Verwaltungsgebäude, EG, Raum für öffentliche Auslegungen, Gustav-Stresemann-Ring 15, 65189 Wiesbaden; Mo-Do 8:00-16:00 Uhr und Fr 8:00-12:00 Uhr; Bei Rückfragen oder Gesprächsbedarf wird um Terminvereinbarung gebeten (0611/31-4392, -6587 oder -6488)

Im selben Zeitraum wird der Entwurf / Vorentwurf 2025 des Regionalplans Südhessen und Regionalen Flächennutzungsplans für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main im Internet im Beteiligungsportal des Landes Hessen unter https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/rpda/beteiligung/themen/1005552 veröffentlicht.

Stellungnahmen können während der Offenlage / Frühzeitigen Beteiligung und bis zu zwei Wochen nach deren Beendigung, das heißt vom 29. September 2025 bis zum 15. Dezember 2025, beim Regierungspräsidium Darmstadt sowie beim Regionalverband FrankfurtRheinMain, vorrangig über das oben genannte Beteiligungsportal des Landes Hessen, eingereicht werden.

Nach der Registrierung und Anmeldung im Beteiligungsportal können Stellungnahmen – auch direkt zu den einzelnen Texten und Plankarten – abgegeben werden. Bei dieser Form der Beteiligung erfolgt eine unmittelbare Bestätigung des Eingangs der Stellungnahme per E-Mail.

Außerdem besteht die Möglichkeit, schriftlich, das heißt mittels eines handschriftlich unterzeichneten Schreibens, oder in elektronischer Form (per E-Mail an NeuaufstellungRPS-RegFNP@rpda.hessen.de oder Beteiligung@region-frankfurt.de) Stellung zu nehmen. Schriftliche Stellungnahmen sind an eine der beiden nachfolgenden Adressen zu richten. Dort kann jeweils auch eine Stellungnahme zur Niederschrift abgegeben werden.

Regierungspräsidium Darmstadt
- Dezernat III 31.1 –
Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt

Regionalverband FrankfurtRheinMain
Poststraße 16
60329 Frankfurt am Main

Ergänzend zu den o.g. Beteiligungsmöglichkeiten findet die öffentliche Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB statt in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, Dienstag bis Donnerstag von 9 bis 17 Uhr. Wir bitten vorab um telefonische Terminvereinbarung unter 069/2577-1555. Weiterhin sind eine telefonische Auskunft unter der genannten Telefonnummer oder Anfragen per E-Mail an beteiligung@region-frankfurt.de möglich.

Zeitgleich zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Regionalen Flächennutzungsplan für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main erhalten gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, die Möglichkeit, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB zu äußern.

Zusätzliche Angebote finden Sie auf den Homepages des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain und des Regierungspräsidiums Darmstadt unter den Links

Unter diesen Links ist auch der Inhalt dieser Bekanntmachung abrufbar.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG – anerkannte Umweltvereinigung) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungs- bzw. Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Darmstadt, den 1. September 2025
Regierungspräsidium Darmstadt
gez. Prof. Dr. habil. Jan Hilligardt
Regierungspräsident

Frankfurt am Main, den 1. September 2025
Regionalverband FrankfurtRheinMain
gez. Claudia Jäger
Verbandsdirektorin

 

Gelnhausen, 23. September 2025                                                        Der Magistrat

                                                                                               Der Barbarossastadt Gelnhausen

                                                                                               gez. Christian Litzinger