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Appell für mehr Achtsamkeit bei
der Entsorgung von Bioabfällen

Bioabfälle sind wichtige Komponenten der nachhaltigen Kreislaufwirtschaft, denn diese Abfälle werden zu Kompost und Biogas verarbeitet. Damit diese Weiterverarbeitung optimal funktioniert, ist eine geeignete Zusammensetzung des Bioabfalls eine notwendige Voraussetzung. Fremdstoffe wie beispielsweise Verpackungsmaterialien (Glas, Metall, Kunststoff), Straßenkehricht und Plastiktüten, dazu zählen auch die sogenannten kompostierbaren Tüten, dürfen nicht über die Biotonne entsorgt werden. Eine sachgerechte Mülltrennung ist erforderlich, um zu verhindern, dass biologisch nicht zersetzbare Stoffe in Form von Mikroplastik in Böden und Gewässer gelangen.

Mit der Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) hat der Gesetzgeber auf die Problematik der häufig hohen Fremdstoffanteile im Bioabfall durch falsche Entsorgung reagiert. 

Die Barbarossastadt Gelnhausen appelliert an alle Haushalte, im Stadtgebiet beim Entsorgen von Bioabfällen besonders sorgfältig zu sein. Es sei darauf zu achten, nur organische Abfälle wie beispielsweise Obst- und Gemüsereste, Kaffeesatz, Eierschalen und Gartenabfälle über die Biotonne zu entsorgen.

Wie die Stadt mitteilt, müsse der hiesige Anlagenbetreiber der Kompostierung seit dem 1. Mai die Menge an Fremdstoffen in den angelieferten Chargen systematisch prüfen. Würden dabei die geltenden Grenzwerte überschritten, müssten ganze Anlieferungen zurückgewiesen und diese dann als Restmüll entsorgt werden. Dies verursache erhebliche Mehrkosten, welche die Stadt und damit letztendlich auch die Bürgerinnen und Bürger zu tragen hätten. Fehlbefüllungen in der Biotonne würden daher Konsequenzen haben, macht die Stadt deutlich. Dies reiche von einer nicht geleerten Tonne bis hin zu möglichen Bußgeldern.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass im Rahmen der verschärften gesetzlichen Vorgaben zum 1. Mai 2025 stichprobenhafte Überprüfungen vorgenommen werden würden.