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Unterstützung für die Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie benötigen als Unternehmen Unterstützung, um die Arbeitsplätze schwerbehinderter oder ihnen gleichgestellter Angestellter zu erhalten oder neue Arbeits- oder Ausbildungsplätze schaffen zu können?
Dann haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie lassen sich von der zuständigen Stelle beraten.
- Sie beantragen finanzielle Leistungen.
Sie können die folgenden Leistungen beantragen:
- Ausgleich bei außergewöhnlichen Belastungen für Unternehmen (Beschäftigungssicherungszuschuss)
- Behinderungsgerechte Einrichtung oder Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und dem Arbeitsumfeld
- Investitionen zur Schaffung eines neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatzes
- Prämien zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
- Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung
- sonstige Maßnahmen zur behinderungsgerechten Beschäftigung, wie Qualifizierungsmaßnahmen
Die zuständige Stelle legt den Förderumfang individuell und abhängig von der benötigten Leistung fest.
Die tatsächliche Höhe der Förderung bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kopie eines aktuellen Nachweises der Beschäftigung (Arbeitsvertrag)
- Kopie des Schwerbehindertenausweises beziehungsweise des Gleichstellungsbescheides
Je nach Art Ihres Anliegens können weitere Unterlagen notwendig sein. Sie werden im Antragsverfahren entsprechend informiert.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen den Antrag vorab einreichen. Anträge für bereits beschaffte Hilfsmittel oder erbrachte Leistungen können in der Regel nicht anerkannt werden.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Wenn Ihnen der Schwerbehindertenausweis beziehungsweise der Gleichstellungsbescheid nicht vorliegt, kann auch Ihr Mitarbeiter beziehungsweise Ihre Mitarbeiterin, für die Sie die Leistung beantragen wollen, das Dokument an die zuständige Stelle senden.
An wen muss ich mich wenden?
- LWV Hessen - Integrationsamt
- Örtlich zuständige Agentur für Arbeit