Willkommen im Rathaus!

Die Stadtverwaltung bleibt am 2. Mai 2025 geschlossen.

Besuche in den Fachämtern sind in der Regel nur nach vorheriger Terminvereinbarung - telefonisch oder per Mail - möglich. Zumal dann bereits im Vorfeld geklärt werden kann, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen. Nutzen Sie gerne auch unsere Online-Dienste.

Friedhofsverwaltung

Friedhöfe der Stadt Gelnhausen

Friedhöfe gehören zu einer Stadt, wie auch der Tod zum Leben gehört. Sie sind nicht nur Orte des Abschieds und der Trauer, sondern auch des Erinnerns und wichtige Kulturgüter. Sie sind wichtige Kommunikations- und Begegnungsstätten, die Hinterbliebenen bei ihrer Trauerarbeit helfen können. In der Friedhofsverwaltung arbeiten Mitarbeiterinnen, die die in den entsprechenden Satzungen beschlossenen Regeln und Normen umsetzen und auf deren Einhaltung achten. Sie beraten Hinterbliebene zu Grabarten und Bestattungsmöglichkeiten und kümmern sich um Nutzungsrechte.

Die Stadt Gelnhausen bietet unterschiedliche Grabarten auf ihren Friedhöfen in allen Stadtteilen sowie im Friedwald an. Ausführliche Informationen erhalten Sie in unserem Friedhofswegweiser, den Ihnen die Friedhofsverwaltung gerne auf Wunsch per Post zusendet. Als kompetente Ansprechpartnerinnen stehen Ihnen in der Stadtverwaltung Claudia Hemmer, Tel. 06051 830-304, und Carol Ann Birkenhauer, Tel. 06051 830-247, E-Mail: friedhoefe@gelnhausen.de zur Seite. Um telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.

Neu: Bestattungsanzeige

Ab sofort können Beisetzungstermine von Verstorbenen - sofern die entsprechende Zustimmung von den Angehörigen gegeben wurde - in Form von Bestattungsanzeigen auf der Homepage der Stadt Gelnhausen kostenfrei veröffentlicht werden. Dies gilt nur für Beisetzungen auf den Friedhöfen der Stadt Gelnhausen. Sie sind unter dem Link www.gelnhausen.de/bestattungsanzeigen öffentlich abrufbar. Diese Mitteilungen über eine bevorstehende Beerdigung oder Trauerfeier folgen immer demselben Muster. Es handelt sich hierbei nicht um individuell gestaltete Traueranzeigen wie sie in Tageszeitungen, auf Trauerportalen und anderen Medien veröffentlicht werden.

Die Friedhöfe der Stadt Gelnhausen im Überblick

  • Friedhof Gelnhausen-Mitte

    Friedhof Gelnhausen Mitte
    Barbarossastr. / Alte Leipziger Straße
    63571 Gelnhausen

  • Friedhof Höchst

    Friedhof Höchst
    Tränkstube
    63571 Gelnhausen-Höchst

  • Friedhof Roth

    Friedhof Roth
    Am Friedhof 2
    63571 Gelnhausen-Roth

  • Alter Friedhof Hailer

    Alter Friedhof Hailer
    Bodenbenderstr.
    63571 Gelnhausen-Hailer

  • Alter Friedhof Meerholz

    Alter Friedhof Meerholz
    Hanauer Landstr.
    63571 Gelnhausen-Meerholz

  • Waldfriedhof Hailer/Meerholz

    Waldfriedhof Hailer/Meerholz
    Im Lünig
    63571 Gelnhausen-Hailer/Meerholz

  • Friedwald Gelnhausen

    Friedwald Gelnhausen
    Neue Straße / Sandweg
    Parkplatz Anfahrt Keltenweg
    63571 Gelnhausen

    Der rund 50 Hektar große FriedWald Gelnhausen erstreckt sich über zwei räumlich voneinander getrennte Areale: das Areal „Gelnhausen-Hailer“ gegenüber dem gleichnamigen Waldfriedhof und das Areal „Gelnhausen-Dreieckstein“ unweit von Lützelhausen. Letzteres ist eine Erweiterung des seit November 2007 bestehenden FriedWald. Das Areal „Gelnhausen-Hailer“ steht mittlerweile nur noch für Bestattungen an bereits gewählten Bäumen zur Verfügung. Die Barbarossastadt Gelnhausen ist Träger des Bestattungswaldes. Betreut wird der Wald durch die Förster des Forstamts Hanau-Wolfgang von Hessen Forst. In der Region engagiert sich die Vogelschutzgruppe Meerholz-Hailer e.V. für den Natur- und Vogelschutz.

  • Evangelischer Friedhof Haitz

    Evangelischer Friedhof Haitz
    An den Fischeräckern
    63571 Gelnhausen-Haitz

Grabarten auf den Friedhöfen der Stadt Gelnhausen

  • Reihengrabstätten

    Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbeisetzungen. Sie werden der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist des Verstorbenen zugeteilt. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einer Reihengrabstätte oder eine Verlängerung ist für die Zeit von längstens fünf Jahren möglich.

  • Wahlgrabstätten

    Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbeisetzungen, für die auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer der Ruhezeit verliehen wird. Eine Wahlgrabstätte kann erst im Todesfall erworben werden. Wünsche des Erwerbers bezüglich der Lage der Wahlgrabstätte werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Die Stadt Gelnhausen bietet ein- und zweistellige Wahlgrabstätten an. In einstelligen Wahlgrabstätten sind eine Erd- und eine Urnenbeisetzung möglich, in zweistelligen Wahlgrabstätten zwei Erdbestattungen sowie bis zu vier Urnenbeisetzungen. Nach Ablauf der Ruhefrist einer Leiche kann in der betreffenden Grabstelle eine weitere Beisetzung erfolgen, wenn die restliche Nutzungszeit die Ruhezeit erreicht oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit wieder erworben wurde.

  • Urnengrabstätten

    Urnengrabstätten sind für Urnenbestattungen bestimmte Grabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer der Ruhezeit verliehen wird. Aschen dürfen beigesetzt werden in:
    a) Urnenwahlgrabstätten (bis zu vier Urnen)
    b) Urnendoppelgrabstätten (bis zu zwei Urnen)
    c) Doppelwahlgrabstätten (bis zu vier Urnen)
    d) Einzelwahlgrabstätten (eine Urne)
    e) Anonymes Urnenreihengrabfeld (eine Urne)
    f) Urnenwand (bis zu zwei Urnen)
    g) Urnenrasengrabstätten (eine oder zwei Urnen)
    In Urnenwahlgrabstätten, Urnendoppelgrabstätten, Urnenrasengrabstätten, in einem Feld für anonyme Urnenbeisetzungen und in Grabstätten für Erdbestattungen können Aschenurnen nur unterirdisch beigesetzt werden.

  • Urnenwände

    Die Urnenkammern in den Urnenwänden dienen der Aufnahme von zwei Urnen. Die Ruhefrist ist bei jeder Aufnahme einer Urne zu wahren. Dabei dürfen keine verrottbaren bzw. zersetzbaren Urnenbehältnisse verwendet werden. Die Verlängerung bzw. der Wiedererwerb einer Urnenkammer ist einmal möglich. Nach Ablauf der Ruhefrist werden die Aschenreste und ihre Behältnisse in einer Gemeinschaftsgrabstelle dem Erdboden einverleibt.

  • Urnenrasengrabfeld

    Die Urnenrasengrabstätten werden für eine oder für zwei Urnenbestattungen angelegt. Die Pflege und das Mähen des Rasens werden für die Dauer der Ruhezeit von Beauftragten des Friedhofträgers durchgeführt. Die Kenntlichmachung der Grabstätten erfolgt durch Namenstafeln. Das Ablegen von Grabschmuck sowie das Abstellen von Grableuchen sind auf den Grabstellen nicht erlaubt.

  • Feld für anonyme Beisetzungen

    Bei der Beisetzung einer Aschenurne in einem Feld für anonyme Bestattungen wird die Beisetzungsstelle nicht besonders kenntlich gemacht oder als Einzelgrabstelle ausgewiesen. Ein besonderer Hinweis auf den Beigesetzten durch Grabkreuz, Namensschilder oder Gedenktafel ist nicht möglich. Mit Zustimmung der Angehörigen ist die Beisetzung mehrerer Urnen in einem Grab möglich.

  • Bestattungen von Sternenkindern

    Bestattung von Fehl- und Totgeburten: Auf dem Friedhof in Gelnhausen-Mitte hält die Stadt Gelnhausen ein zentrales Feld für die Bestattung von totgeborenen Kindern, welche vor Ablauf des sechsten Schwangerschaftsmonats geboren worden sind, und Föten vor.
    Hier stehen zwei verschiedene Bestattungsarten zur Verfügung:

    a) Individuelle Bestattung für die Beisetzung eines Kindes (Kosten tragen die Eltern)
    b) Gemeinschaftliche Bestattung für die Beisetzung von bis zu fünf Kindern (Kosten hierfür teilen sich Stadt und Krankenhaus)

    Die Pflege, Unterhaltung und sonstige Bewirtschaftung der Anlage und das Abräumen des Blumenschmuckes an dem zentralen Gedenkstein erfolgt durch die Stadt Gelnhausen.

    Satzungen und Gebührenordnungen

Friedhofswegweiser zum Download

Im Jahr 2013 hat die Stadt Gelnhausen gemeinsam mit dem Mammut-Verlag einen Friedhofswegweiser erstellt, der in weiten Teilen noch immer aktuell ist. Einzelne Seiten mussten herausgenommen werden, weswegen die Seitenzahlen im Dokument nicht der numerischen Vollständigkeit entsprechen. Trotzdem sollten Sie einige hilfreiche Hinweise und Tipps in dem Dokument finden.

Online-Service

Folgende Leistungen können Sie schnell und bequem von zu Hause aus oder von unterwegs auch online übers Online-Portal und eine sichere Leitung nutzen:

Kontakt

BITTE BEACHTEN SIE: Die Friedhofsverwaltung ist in den Betriebshof (Am Galgenfeld 12) umgezogen. Um telefonische Terminvereinbarung unter der bekannten Telefonnummer 06051 830-304 oder per E-Mail an friedhoefe@gelnhausen.de wird gebeten.

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