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Abfallwirtschaft
Neue Abfallsatzung mit höheren Gebühren
Ein Beratungsbüro hat diese Prüfung auf Grundlage des Hessischen Kommunalabgabengesetzes vorgenommen und eine rechtssichere Gebührenkalkulation für die Jahre 2021 bis 2022 erstellt. Das Büro hat eine Erhöhung der Abfallgebühren für Biomüll und Restmüll empfohlen, eine entsprechende Satzungsvorlage wurde in der Verwaltung erstellt und in den Fachgremien und der Stadtverordnetenversammlung beraten und beschlossen. Daraus resultierende Änderungsbescheide der Grundbesitzabgabe sind am 1. April 2021 ergangen. Wie der Bereich Abfallwirtschaft mitteilt, wurden aus buchhalterischen Gründen auf den Bescheiden nur Zahlungen bis Ende Januar sowie Lastschriftzahlungen berücksichtigt. Bescheidempfänger*innen, die einen Teil der Gebühren nach diesem Zeitpunkt bereits überwiesen haben, müssen nur noch den Differenzbetrag zahlen.
Die zuständige Fachabteilung bedauert, dass es aufgrund der derzeitigen Personalsituation bei Anfragen zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann.
Für ergänzende Fragen steht die Fachabteilung unter der E-Mailadresse steueramt@gelnhausen.de oder den Telefonnummern 06051 830-144 und -148 zur Verfügung.