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Kinderbetreuung
Kinder brauchen Schutz und Rechte
Zu dieser Veranstaltung hatte das Jugendamt des Main-Kinzig-Kreises die Fachdienste Kindertagespflege sowie Kindertagepflegepersonen aus dem Main–Kinzig-Kreis eingeladen. Mit der Reform des Sozialgesetzbuchs VIII (SGB VIII) ist der Kinderschutz in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege stärker in den Fokus gerückt. Kindertagesstätten sind nun verpflichtet, ein Gewaltschutzkonzept zu entwickeln und umzusetzen. Auf diese Weise soll der Schutz und das Wohl von Kindern gesichert werden. Für Kindertagespflegepersonen sei es Teil ihrer Arbeit, auf Anzeichen von Gewalt im sozialen Umfeld der zu betreuenden Kinder zu achten. Kindertagespflegepersonen stünden viel stärker im Austausch mit Müttern und Vätern als offizielle Stellen. Sowohl Sensibilität als auch Aufmerksamkeit und Haltung seien gefragt, erläuterte der Kreisbeigeordnete.
Derzeit sind im Main-Kinzig-Kreis 142 Personen in der Kindertagespflege tätig und für über 520 Kinder zwischen null und drei Jahren zuständig. „Damit ist die Kindertagespflege ein wichtiger Teil der Betreuungslandschaft und zudem für die Förderung der Persönlichkeit von Kindern zuständig“, so Winfried Ottmann. Kindertagespflegepersonen komme eine besondere Verantwortung im Umgang mit den Jüngsten zu. „Sie sind Vorbilder und Spielpartner, werden oftmals als Teil der Familie empfunden und sind für einen beträchtlichen Teil des Tages Orientierung gebende Bezugspersonen. Sie können zudem Frühwarnsystem sein, wenn es um das Wohl von Schutzbefohlenen geht“, so der Kreisbeigeordnete.
Mit dem Fachtag will das Jugendamt des Kreises Kindertagespflegepersonen mit den Herausforderungen rund um das Thema sensibilisieren und vertraut machen. Das Jugendamt empfiehlt ihnen, ein Gewaltschutzkonzept für ihre Kindertagespflegestelle zu erstellen. Hierzu haben Kindertagespflegepersonen das Recht auf Beratung und Unterstützung.
Im Anschluss ging Christiane Mickel, Leiterin des Hessischen Kindertagespflegebüros, auf die Rahmenbedingungen ein, unter denen Kindertagespflegepersonen Jungen und Mädchen betreuen: „Sie bewegen sich in ganz anderen Konstrukten als in einer Kinderbetreuungseinrichtung. So ist zum Beispiel die Gruppe der betreuten Kinder kleiner, die Betreuenden arbeiten in einer häuslichen Umgebung, außerdem nicht im Team, sondern als Einzelperson. Sie vernetzen sich idealerweise mit Kolleginnen und Kollegen. Dies alles macht es schwer möglich, Gewaltschutzkonzepte der Betreuungseinrichtungen eins zu eins auf die Kindertagespflege zu übertragen“, erläuterte Christiane Mickel. Anders als Mitarbeitende von Betreuungseinrichtungen müsse eine Kindertagespflegeperson noch bevor sie ihre Tätigkeit aufnehme, ein Eignungsfeststellungsverfahren durchlaufen. Dabei werde sie auf wesentliche charakterliche Eigenschaften und Eignung geprüft. Dieses Verfahren komme den betreuten Kindern von Anfang an zugute.
Wie zuvor Winfried Ottmann ermunterte auch Christiane Mickel die Anwesenden, den Fachtag zum Austausch zu nutzen. Sie wünsche sich, dass am Ende des Fachtags als Ertrag bleibe, dass sich die Anwesenden gestärkt und unterstützt fühlen und wissen, an wen sie sich wenden können, wenn sie Hilfe brauchen.
Diplom Psychologe Herr Peter Lenz referierte zu dem Schutzauftrag in der Kindertagespflege gemäß §8a SGB VIII. Er ermutigte und sensibilisierte Kindertagespflegepersonen mit seinem praxisnahen Vortrag. Neben Christiane Mickel nahm auch Olga Janzen, pädagogische Mitarbeiterin des Hessischen Kindertagespflegebüros, an der Veranstaltung teil.