Bekanntmachung 73/2023

Bürgermeisterwahl:
Endgültiges Wahlergebnis

Am 6.6.2023 hat der Wahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung das endgültige Wahlergebnis ermittelt und
folgende Feststellungen getroffen:

Anzahl der Wahlberechtigten 17.852
Anzahl der Wählerinnen und Wähler 8.235
Anzahl der gültigen Stimmen 8.109
Anzahl der ungültigen Stimmen 126
Die Wahlbeteiligung betrug 46,13 %.

Die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:

Lfd.Nr.
Familien- und Rufname
Träger des Wahlvorschlags
Stimmen
Prozent %
1
Litzinger, Christian
Christlich Demokratische Union Deutschlands
4.456
54,95 %
2
Mähler, Jakob
Bündnis90/Die Grünen (Grüne)
3.653
45,05

Auf den Bewerber Herrn Litzinger, Christian sind mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen entfallen.
Er ist damit zum Bürgermeister der Stadt Gelnhausen gewählt.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Einspruch erheben.
Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig,
wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte unterstützen;
bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann auch jeder Bewerber, der an der Wahl teilgenommen hat, oder der Bewerber
eines zurückgewiesenen Wahlvorschlags, nach Maßgabe des § 25 Hessisches Kommunalwahlgesetz KWG
Einspruch erheben (§ 49 KWG).
Der Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, von dem Tag der Bekanntmachung des
Ergebnisses der oben genannten Wahl ab, schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter der
Barbarossastadt Gelnhausen
-Wahlamt-
Obermarkt 7
63571 Gelnhausen
einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist
können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Gelnhausen, 6.6.2023
Der Magistrat
der Barbarossastadt Gelnhausen
-Wahlamt-
Bastian Metzler
(Wahlleiter)