Bekanntmachung 105/2023

Planfeststellung Umbau Bahnhof Lieblos

Nachfolgende Bekanntmachung des Eisenbahn-Bundesamtes Frankfurt, Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken, wird hiermit gemäß § 8 der Hauptsatzung vom 16.03.2022, in Kraft getreten am 30.03.2022 veröffentlicht.

                                                                                  

                                                                                   Gelnhausen, 29.09.2023       

                                                                            Magistrat der Barbarossastadt Gelnhausen                    

                                                                                 gez. Daniel Chr. Glöckner, Bürgermeister

 

Bekanntmachung

Planfeststellung für das Bauvorhaben „Umbau Bf Lieblos zum Kreuzungsbahnhof“, Bahn-km 65,920 bis 66,566 der Strecke 3701 Gießen – Gelnhausen in Gelnhausen

Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken, vom 23.06.2023, Az. 551ppw/175-2021#011, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung) in der

Zeit vom   09.10.2023 bis 20.10.2023 im Rathaus der Stadt Gelnhausen, Obermarkt 7, Zimmer 203, 2. Stock in der Zeit von Montag – Freitag von 8:30 Uhr – 12:30 Uhr und Dienstag von 14:00 – 17:30 Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten. Ansprechpartner  ist  Herr Amend – Tel. 06051 830224 oder per email t.amend@gelnhausen.de .

Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch nach vorheriger Terminvereinbarung beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken, Untermainkai 23 – 25, 60329 Frankfurt/M, eingesehen werden.

Er kann des Weiteren auf der Internetseite des Eisbahn-Bundesamtes unter https://www.eba.bund.de (Pfad: Themen – Planfeststellung – Anhörungsverfahren) eingesehen werden.

Mit dem Ende der gesetzlichen Auslegungsfrist von zwei Wochen gilt der Beschluss den Betroffenen gegenüber, an die keine persönliche Zustellung erfolgt ist, als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).

 

Gelnhausen, 29. September 2023                                               Der Magistrat

                                                                                      der Barbarossastadt Gelnhausen 

                                                                                 gez. Daniel Chr. Glöckner, Bürgermeister