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Bekanntmachung 115/2023
Straßenreinigung und Herbstlaub
Straßenreinigung
Beseitigung von Herbstlaub
Bedingt durch den erheblichen Laubanfall auf den öffentlichen Straßen und Plätzen machen wir die Reinigungspflichtigen auf die Bestimmungen der Satzung über die Straßenreinigung vom 1.6.2007 aufmerksam.
§ 8
Reinigungszeiten
Soweit nicht besondere Umstände (plötzliche oder den normalen Rahmen übersteigende Verschmutzungen) ein sofortiges Räumen notwendig machen, sind die Straßen am Tage vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag, und zwar
- in der Zeit vom 1. April bis 30. September bis spätestens 18.00 Uhr,
- in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März bis spätestens 16.00 Uhr
zu reinigen.
Wir bitten die Bürger, der Straßenreinigung in gebotenem Umfang nachzukommen.
Ein sauberes Stadtbild sollte Verpflichtung sein.
Gelnhausen, den 11.10.2023
Der Magistrat
der Barbarossastadt Gelnhausen
-Ordnungsamt-
gez. Glöckner
(Bürgermeister)