Bekanntmachung 138/2023

Nachrücker Ortsbeirat Höchst

Ersatzbestimmung für ein Mitglied des Ortsbeirats Gelnhausen-Höchst der Stadt Gelnhausen

Herr Christian Litzinger, Kasseler Straße 13, 63571 Gelnhausen ist mit Ablauf des 15.11.2023 als Vertreter der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) aus dem Ortsbeirat Gelnhausen-Höchst der Stadt Gelnhausen durch Verzicht ausgeschieden.

Aufgrund des § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird hiermit festgestellt, dass Herr Thorsten Schäfer, Panoramaweg 14, 63571 Gelnhausen-Höchst als Ersatzperson der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) in den Ortsbeirat einrückt.

Gegen diese Entscheidung können nach § 27 des Kommunalwahlgesetzes

a) jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes (Barbarossastadt Gelnhausen)

b) der Vertreter, dessen Ausscheiden nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 zu prüfen ist

c) die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung Einspruch erheben, wenn sie die Entscheidung über der Feststellunggemäß § 25 des Kommunalwahlgesetzes für erforderlich halten.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Barbarossastadt Gelnhausen, Obermarkt 7, 63571 Gelnhausen einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.

Gelnhausen, 01.12.2023

gez. Metzler, Wahlleiter