Bekanntmachung 103/2023

Verkehrsregelung zum Schelmenmarkt

Anlässlich des Schelmenmarktes vom 06.- 09. Oktober 2023 werden in der Innenstadt verschiedene Straßen für den Durchgangsverkehr gesperrt. Es sind die Bereiche Obermarkt, Untermarkt, Am Ziegelturm, Im Ziegelhaus, Parkplatz Escher und Bleiche, Uferweg, Seestraße betroffen.

Die L 3333 (Frankfurter Straße – Berliner Straße – Barbarossastraße) wird ab Freitag, 06.10.2023, 19.00 Uhr bis Sonntag, 08.10.2023, 21.00 Uhr für den Verkehr voll gesperrt. Die Zufahrt von Osten bis zum Parkhaus Stadtmitte ist gewährleistet.

Mit den Aufbauarbeiten wird in der Vorwoche des Schelmenmarktes begonnen. Es kann dadurch zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen.

Die offizielle Absperrung erfolgt ab Mittwoch, 04. Oktober 2023, für den Bereich Im Ziegelhaus (L 2306), sofern die Verkehrsverhältnisse dies zulassen.

Für die Absperreinrichtungen durch Pfosten haben Polizei, Freiw. Feuerwehr, Rotes Kreuz und der städt. Betriebshof Schlüssel und können notfalls die Absperrungen für besondere Fälle öffnen.

Bereiche, die mit Z. 283 StVO (absolutes Haltverbot) versehen sind, müssen unbedingt freigehalten werden. Bei Zuwiderhandlungen werden die Kraftfahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt.

Ich bitte die Bevölkerung um Beachtung dieser Bekanntmachung und Verständnis für die Verkehrseinschränkungen vor und während der Markttage. Bitte benutzen Sie die Parkmöglichkeiten im Parkhaus „Stadtmitte“ und die Parkplätze im Bereich Schulen/Sportanlage/Hallenbad.

In der Altstadt sind keine Parkmöglichkeiten vorhanden bzw. den Anwohnern vorbehalten.

Der Stadtbusverkehr wird ebenfalls eingeschränkt. Ab Montag 02.10. bis einschl. Mittwoch, 11.10.2023 kann der Bereich der Altstadt/Obermarkt nicht angefahren werden. Es gilt der Sonderfahrplan. Dieser ist im Stadtbus erhältlich und im Internet unter www.gelnhausen.de abrufbar.

Gelnhausen, 26.09.2023

Der Bürgermeister

der Barbarossastadt Gelnhausen

-Straßenverkehrsbehörde-

gez. Daniel Chr. Glöckner