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Bekanntmachung 81/2023
Haushaltssatzung
Haushaltssatzung
der Barbarossastadt Gelnhausen
für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Stadtverordnetenversammlung am 08.03.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 63.172.000 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 65.666.300 EUR
mit einem Saldo von -2.494.300 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 0 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 EUR
mit einem Saldo von 0 EUR
mit einem Fehlbedarf von -2.494.300 EUR,
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.057.200 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 991.600 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 9.429.800 EUR
mit einem Saldo von -8.438.200 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 8.798.500 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 3.744.350 EUR
mit einem Saldo von 5.054.150 EUR
mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von -2.326.850 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 8.503.500 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 5.000.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 450 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 550 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 475 v.H.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 8
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 100 HGO gelten bis zu einer Summe von 30.000 € als unerheblich. In diesen Fällen wird der Magistrat ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen zu erteilen. Er hat der Stadtverordnetenversammlung davon alsbald Kenntnis zu geben.
Zahlungswirksame Mehrerträge eines Budgets im Ergebnishaushalt dürfen nach § 19 Abs. 2 GemHVO für zahlungswirksame Mehraufwendungen innerhalb eines Budgets im Ergebnishaushalt verwendet werden. Gem. § 19 Abs. 4 GemHVO gilt dies entsprechend auch für Ein- und Auszahlungen.
Gelnhausen, den 09.03.2023
Der Magistrat
der Barbarossastadt Gelnhausen
Daniel Chr. Glöckner Volker Rode
(Bürgermeister) (Erster Stadtrat)
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Hiermit erteile ich gemäß der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 25.02.1952 in der aktuell gültigen Fassung der Stadt Gelnhausen die Genehmigung
1. für die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich in der Planung gemäß § 97a Nr. 1 HGO i.V.m. § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO.
2. zur Aufnahme des in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Gelnhausen für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehenen Gesamtbetrags an Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von
8.503.500,00 €
(in Worten: Acht Millionen Fünfhundertdreitausendfünfhundert Euro)
gemäß § 97a Nr. 4 i.V.m. § 103 Abs. 2 HGO
3. zur Inanspruchnahme des in § 4 der Haushaltssatzung der Stadt Gelnhausen für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehenen Höchstbetrags der Liquiditätskredite in Höhe von bis zu
5.000.000,00 €
(in Worten: Fünf Millionen Euro)
gemäß § 97a Nr. 5 HGO i.V.m. § 105 Abs. 2 HGO.
Gelnhausen, den 27.06.2023
Main-Kinzig-Kreis
-Der Landrat-
Im Auftrag, gez. K. Schmidt (Amtsrat)
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 06. bis 14. Juli 2023 an der Infothek im Rathaus, Obermarkt 7, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
Montag: 07:30 - 16:30 Uhr
Dienstag: 07:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 16:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 16:30 Uhr
Freitag: 07:30 - 13:00 Uhr
Gelnhausen, den 29. Juni 2023
gez. Daniel Chr. Glöckner, Bürgermeister