Bekanntmachung 81/2023

Haushaltssatzung

Haushaltssatzung

der Barbarossastadt Gelnhausen

für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Stadtverordnetenversammlung am 08.03.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

 

     im Ergebnishaushalt

 

                   im ordentlichen Ergebnis

                   mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                          63.172.000 EUR

                   mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                             65.666.300 EUR

                   mit einem Saldo von                                                                       -2.494.300 EUR

 

                   im außerordentlichen Ergebnis

                   mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                                         0 EUR

                   mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                             0 EUR

                   mit einem Saldo von                                                                                      0 EUR

 

                   mit einem Fehlbedarf von                                                             -2.494.300 EUR,

 

 

      im Finanzhaushalt

 

                   mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

       aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                           1.057.200 EUR                                                                           

 

                   und dem Gesamtbetrag der

 

                   Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                         991.600 EUR

                   Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                     9.429.800 EUR

                   mit einem Saldo von                                                                       -8.438.200 EUR

 

                   Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                  8.798.500 EUR

                   Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                 3.744.350 EUR

                   mit einem Saldo von                                                                        5.054.150  EUR

 

       mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von             -2.326.850 EUR

 

       festgesetzt.                                 

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 8.503.500 EUR festgesetzt.

 

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 5.000.000              EUR festgesetzt.

 

 

 

§ 5

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

 

             1. Grundsteuer

                        a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf       450 v.H.

                        b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                 550 v.H.                                                         

 

             2. Gewerbesteuer auf                                                                                          475 v.H.

           

 

 

 

§ 6

 

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

 

 

 

 

§ 7

 

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

 

 

 

§ 8

 

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 100 HGO gelten bis zu einer Summe von 30.000 € als unerheblich. In diesen Fällen wird der Magistrat ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen zu erteilen. Er hat der Stadtverordnetenversammlung davon alsbald Kenntnis zu geben.

 

Zahlungswirksame Mehrerträge eines Budgets im Ergebnishaushalt dürfen nach § 19 Abs. 2 GemHVO für zahlungswirksame Mehraufwendungen innerhalb eines Budgets im Ergebnishaushalt verwendet werden. Gem. § 19 Abs. 4 GemHVO gilt dies entsprechend auch für Ein- und Auszahlungen.

 

 

 

       Gelnhausen, den 09.03.2023                                                            

 

       Der Magistrat

    der Barbarossastadt Gelnhausen

 

 

 

 

 

                                                                   Daniel Chr. Glöckner                 Volker Rode

                                                                       (Bürgermeister)                    (Erster Stadtrat)

 

 

 

 

 

 

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

 

Hiermit erteile ich gemäß der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 25.02.1952 in der aktuell gültigen Fassung der Stadt Gelnhausen die Genehmigung

 

1. für die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich in der Planung gemäß § 97a Nr. 1 HGO i.V.m. § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO.

 

2. zur Aufnahme des in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Gelnhausen für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehenen Gesamtbetrags an Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von

 

8.503.500,00 €

(in Worten: Acht Millionen Fünfhundertdreitausendfünfhundert Euro)

gemäß § 97a Nr. 4 i.V.m. § 103 Abs. 2 HGO

 

3. zur Inanspruchnahme des in § 4 der Haushaltssatzung der Stadt Gelnhausen für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehenen Höchstbetrags der Liquiditätskredite in Höhe von bis zu

 

5.000.000,00 €

(in Worten: Fünf Millionen Euro)

gemäß § 97a Nr. 5 HGO i.V.m. § 105 Abs. 2 HGO.

 

Gelnhausen, den 27.06.2023

 

Main-Kinzig-Kreis

-Der Landrat-

Im Auftrag, gez. K. Schmidt (Amtsrat)

 

 

 

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 06. bis 14. Juli 2023 an der Infothek im Rathaus, Obermarkt 7, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

 

Montag: 07:30 - 16:30 Uhr

Dienstag: 07:30 - 18:00 Uhr

Mittwoch: 07:30 - 16:30 Uhr

Donnerstag: 07:30 - 16:30 Uhr

Freitag: 07:30 - 13:00 Uhr

 

Gelnhausen, den 29. Juni 2023

gez. Daniel Chr. Glöckner, Bürgermeister