Bekanntmachung 88/2023

Nachrückerin im Ortsbeirat Hailer

Ersatzbestimmung für ein Mitglied des Ortsbeirats Hailer der Stadt Gelnhausen

Herr Reinhard Simon, Hindenburgallee 20, 63571 Gelnhausen-Hailer ist verstorben und mit Ablauf des 26.06.2023 als Vertreter der Bürger für Gelnhausen (BG) aus dem Ortsbeirat Hailer der Stadt Gelnhausen durch Tod ausgeschieden.

Aufgrund des § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird hiermit festgestellt, dass Frau Ursula Schluckebier-Furchner, Ligusterweg 15, 63571 Gelnhausen-Hailer als Ersatzperson der Bürger für Gelnhausen (BG) in den Ortsbeirat Hailer einrückt.

 

Gegen diese Entscheidung können nach § 27 des Kommunalwahlgesetzes

a) jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes (Barbarossastadt Gelnhausen)

b) der Vertreter, dessen Ausscheiden nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 zu prüfen ist

c) die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung Einspruch erheben, wenn sie die Entscheidung über der Feststellunggemäß § 25 des Kommunalwahlgesetzes für erforderlich halten.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Barbarossastadt Gelnhausen, Obermarkt 7, 63571 Gelnhausen einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.

 

Gelnhausen, 31.07.2023

 

gez. Metzler, Wahlleiter