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Bekanntmachung 87/2023
Nachrücker in der Stavo
Ersatzbestimmung für ein Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gelnhausen
Herr Reinhard Simon, Hindenburgallee 20, 63571 Gelnhausen-Hailer ist verstorben und mit Ablauf des 26.06.2023 als Vertreter der Bürger für Gelnhausen (BG) aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gelnhausen durch Tod ausgeschieden.
Aufgrund des § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird hiermit festgestellt, dass Herr Thorsten Hoffmann, Alte Leipziger Straße 63, 63571 Gelnhausen als Ersatzperson der Bürger für Gelnhausen (BG) in die Stadtverordnetenversammlung einrückt.
Gegen diese Entscheidung können nach § 27 des Kommunalwahlgesetzes
a) jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes (Barbarossastadt Gelnhausen)
b) der Vertreter, dessen Ausscheiden nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 zu prüfen ist
c) die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung Einspruch erheben, wenn sie die Entscheidung über der Feststellunggemäß § 25 des Kommunalwahlgesetzes für erforderlich halten.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Barbarossastadt Gelnhausen, Obermarkt 7, 63571 Gelnhausen einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.
Gelnhausen, 31.07.2023
gez. Metzler, Wahlleiter