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Bekanntmachung 08/2024
Hallenbad: Wirtschaftsplan liegt aus
Wirtschaftsplan 2024
des Zweckverbandes „Hallenschwimmbad Mittleres Kinzigtal“
Der von der Verbandsversammlung am 30.11.2023 beschlossene Festsetzungsbeschluss über den Wirtschaftsplan 2024 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Aufgrund der §§ 5 und 21 der Verbandssatzung in Verbindung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften, hat die Verbandsversammlung am 30.11.2023 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
§ 1
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wird wie folgt festgesetzt:
im Erfolgsplan auf
Erträge 1.525.826,00 €
Aufwendungen 1.525.826,00 €
im Vermögensplan auf
Einnahmen 1,044.000,00 €
Ausgaben 1.044.000,00 €
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kontokorrentkredite, die im Wirtschaftsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 0,00 € festgesetzt.
§ 5
Es gilt die von der Verbandsversammlung am 30.11.2023 beschlossene Stellenübersicht.
§ 6
Die Umlagen, die gemäß § 17 der Satzung von den Verbandsmitgliedern zu erheben sind, werden für das Wirtschaftsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
Stadt Gelnhausen 460.817,00 €
Gemeinde Gründau 287.705,00 €
Gemeinde Linsengericht 192.304,00 €
Umlagen insgesamt: 940.826,00 €
Gelnhausen, den 30.11.2023 Zweckverband „Hallenschwimmbad
Mittleres Kinzigtal“
Der Verbandsvorstand
Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme vom 12.02.2024 bis einschließlich 23.02.2024 während der Dienststunden des Rathauses Gelnhausen, Gebäude Obermarkt 24, Zimmer 401, öffentlich aus.
Gelnhausen, den 31.01.2024 gez. Helfrich
(Verbandsvorsteher)