Bekanntmachung 16/2024

Nachrücker Ortsbeirat Haitz

Ersatzbestimmung für ein Mitglied des Ortsbeirats Gelnhausen-Haitz der Stadt Gelnhausen

Herr Steffen Heß, Schöne Aussicht 5a, 63571 Gelnhausen-Haitz ist mit Ablauf des 01.02.2024 als Vertreter der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) aus dem Ortsbeirat Gelnhausen-Haitz der Stadt Gelnhausen durch Wegzug ausgeschieden.

Aufgrund des § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird hiermit festgestellt, dass Herr Torsten Woestendiek, An den Fischeräckern 14, 63571 Gelnhausen-Haitz als Ersatzperson der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) in den Ortsbeirat einrückt.

Gegen diese Entscheidung können nach § 27 des Kommunalwahlgesetzes

a) jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes (Barbarossastadt Gelnhausen)

b) der Vertreter, dessen Ausscheiden nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 zu prüfen ist

c) die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung Einspruch erheben, wenn sie die Entscheidung über der Feststellunggemäß § 25 des Kommunalwahlgesetzes für erforderlich halten.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Barbarossastadt Gelnhausen, Obermarkt 7, 63571 Gelnhausen einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.

Gelnhausen, 14.02.2024

gez. Metzler, Wahlleiter